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Photovoltaikanlage umfassend absichern
10.04.2022 16:49

Photovoltaikanlage umfassend absichern

Mit einer Photovoltaikanlage erzeugen Sie umweltfreundlich Strom und werden unabhängiger von stark steigenden Energiepreisen. Kleinere Solarstromanlagen sind oft mit der bestehenden Gebäudeversicherung ausreichend abgesichert. Für größere Anlagen empfiehlt sich ein spezieller und umfassender Versicherungsschutz.

Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte frühzeitig mit seinem Gebäudeversicherer klären, in welcher Höhe die Anlage versichert werden kann und welche Gefahren der Deckungsschutz umfasst. Der Versicherer sollte grundsätzlich über die Installation informiert werden, denn eine Solarstromanlage steigert den Wert des Hauses und damit die erforderliche Versicherungssumme. Wichtig zu wissen allerdings: Die klassische Gebäudeversicherung kommt nur für Schadenursachen wie Sturm, Hagel, Brand oder Schneedruck auf. Gegen Diebstahl, Fehlbedienung, Ertragsausfälle oder Vandalismus schützt die Gebäudeversicherung normalerweise nicht. Viele Versicherer bieten deshalb spezielle Photovoltaik-Verträge mit umfassendem Risikoschutz an. Je nach Vertragsbedingungen entschädigt der Photovoltaik-Versicherer dann auch bei Schäden durch Raub, mutwillige Beschädigung, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss oder auch Tierverbiss. Im Schadenfall ersetzt werden neben den Kosten für die Wiederherstellung der Solaranlage auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen; ebenso Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler. Optional lässt sich sogar eine Ausfallentschädigung versichern, wenn die Photovoltaikanlage infolge eines Versicherungsschadens vorübergehend keinen Strom erzeugen kann.

Auch für die Sicherheit Ihrer Solaranlage sind Sie als Eigentümer selbst verantwortlich. Sofern Ihre Photovoltaik-Versicherung einen Haftpflichtbaustein enthält, sind Sie finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa ein Solarmodul beim Sturm vom Dach geweht wird und auf ein parkendes Auto stürzt oder einen Passanten verletzt. Achtung: Ihr Photovoltaik-Haftpflichtschutz sollte auch für Schäden aufkommen, die der Netzbetreiber möglicherweise gegen Sie geltend macht, zum Beispiel nach Leitungsschäden durch einen defekten Wechselrichter in Ihrer Solaranlage.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: ulleo@pixabay)

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